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Rauchmelderpflicht in Thüringen

Für Neu- und Umbauten seit 5. Februar 2008 – Übergangsfrist für Bestandsbauten endet zum 31.12.2018

Die Rauchmelderpflicht Thüringen gilt für alle Wohnungen, auch für Gartenlauben.

 

„Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.“ (§ 48 (4) 4. Satz ThürBO) Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall trotz Rauchmelderpflicht zahlen muss.

 

Für folgende Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht hüringen:

  • alle Neubauten und Umbauten ab 5. Februar 2008 müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein
  • § 46 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen – Im Nachtrag wurde eine Übergangsfrist für Bestandswohnungen bis zum 31.12.2018 beschlossen.

 

So viele Rauchmelder benötigen Sie pro Wohnung:

  • jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der einen Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen darstellt, muss jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein.
  • Für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, drei Kinderzimmern und zwei Fluren bedeutet das, dass Sie mindestens 6 Rauchmelder anbringen müssen.

 

Wer ist für die Anbringung und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

  • § 46 Absatz 4  der Landesbauordnung Thüringen(ThürBO) regelt nicht explizit die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.