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Geschichte

Durch den Geschichtsverein Thüringen haben wir einen tiefen einblick in die Geschichte unserer Feuerwehr in Rückersdorf erhalten.

Eine Feuerwehr im wahrsten Sinn des Wortes, d.h. dem Feuer wehren, gibt es, so lange es Menschen gibt, denn neben dem außerordentlichen Nutzen stellte Feuer auch immer eine Gefahr dar.
Schon Schiller sagte in seinem Gedicht “ Die Glocke “:  

 

Wohltätigkeit ist des Feuers Macht,
Wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht...
Doch furchtbar wird die Himmelskraft,
Wenn sie der Fessel sich entrafft..

 

Seit wann es in Rückersdorf eine Feuerwehr gibt, wissen wir nicht genau, sicher ist aber, dass mindestens für einen Teil unseres Dorfes die Feuerordnung des Fürstentums Altenburg galt.


In der „Fürstl. Sächß. Altenburgischen Landesordnung „ von 1705 finden wir die „Gemeine Feuerordnung...“ auch für die Dörfer. Da heißt es z.B. ; ( Bild   1 )
 
Die Feuerordnungen von 1786 und 1806 sind eine Weiterentwicklung der vorhergehenden und unterscheiden sich nur in wenigen Absätzen.
In den einzelnen Paragraphen wird gefordert, welche Gerätschaften bereitzustellen sind  oder auch welche Personen zum Löschen verpflichtet werden. Besonders viele Paragraphen behandeln die Maßnahmen zur Vorbeugung.


An Gerätschaften waren unter anderem vorgeschrieben; Ledereimer, Kübel, Leitern, Feuerhaken,Handspritzen. ( Bild 2 )


Zum Feuerlöschen wurde jeder männliche Einwohner verpflichtet. Handwerkern, wie Zimmerleuten, Maurern und Stellmachern, sollte die Spritze anvertraut werden und der Obrigkeit war befohlen, die Leitung zu übernehmen. Alle Bürger wurden verpflichtet, sobald die Feuerglocke,ein Signalhorn oder auch nur der Ruf:”Feurio”  erklang, zum Brandort zu eilen und tatkräftig zu helfen.( Bild  7)
Während in Gera seit 1821 in jedem Viertel eine Feuercompanie gebildet wurde, gab es in vielen  Dörfern das sogenannte Rottenwesen. Für jede Rotte waren etwa 20 Männer eingeteilt,die unter Leitung eines Rottenführers Übungen und den Einsatz am Brandort durchführten.Zu jeder Rotte gehörte auch immer ein Gespannführer,der den Transport der Spritze gewährleisten musste.(Bild 8)

Das könnte der Beginn der Freiwilligen Feuerwehr gewesen sein.

 

Wenn man bedenkt, wie furchtbar sich damals ein Brand auswirkte, dann versteht man die vielen genauen Anweisungen, die Vorbeugung betreffend:


Für jeden Handwerksbetrieb,für jeden Bauernhof, jeden Stall, jede Scheune, für jeden Haushalt war der Umgang mit Licht und brennbarem Material genau geregelt.


Hier sind als Beispiel drei Paragraphen: ( Bild 3 )

In den Landesgesetzen, die 1786 gedruckt wurden, findet man die Forderung nach einem SPRITZENHAUS. (Bild 9)
Wann Rückersdorf diese Auflage erfüllt hat, wissen wir nicht genau, aber dass sie erfüllt wurde, erfahren wir aus einem Grundbuch, in welchem sich der folgende Eintrag findet: (Bild 4 )


Das Spritzenhaus stand an gleicher Stelle wie unser neues Bürgerhaus.( Bild 5 Karte )


Oft verloren die Menschen bei Feuersbrünsten all ihr Hab und Gut, ohne dass es eine Entschädigung gab, sie verarmten. 1776 wurde deshalb von der Regierung des Fürstentums Altenburg ein „ Brand-Assecurations-Catastra „ ( Brandkataster ) eingerichtet. Alle Häuser und Höfe wurden nummeriert- daraus ergaben sich die Hausnummern, die bis in unsere Zeit galten.


Je nach geschätztem Wert der Häuser und Höfe musste eine entsprechende Brandsteuer eingezahlt werden, so dass man im Schadensfall den Menschen sofort beistehen konnte.


In einigen Dörfern unserer Umgebung wurden 1933 Freiwillige Feuerwehren gegründet, so z.B. in Paitzdorf. Ob das auch in Rückersdorf geschah, haben wir noch nicht in Erfahrung bringen können. Herr Haberkorn sagte mir aber, dass sein Vater, bis er 1942 eingezogen wurde, Mitglied der FFW in Rückersdorf war. Er selbst gehörte seit 1942 der Jugendfeuerwehr an.


Sicher ist, dass am 23.1.1938 das Reichsfeuerlöschgesetz in Kraft trat. Jede Gemeinde hatte eine Freiwillige- oder Pflichtfeuerwehr aufzustellen. Seit dem gibt es also mit Sicherheit auch in Rückersdorf die FFW.


Am 5. 11. 1948 wurde das Gesetz über das Feuerlöschwesen und den Katastrophenschutz erlassen: Jede Gemeinde hatte zur Bekämpfung von Feuer- und Katastrophengefahr “eine leistungsfähige
 und ausreichende sowie den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr” zu gründen,entweder

  • als Berufsfeuerwehr
  • als Werksfeuerwehr
  • als Freiwillige Feuerwehr.

 

Nun liegt uns aber ein Protokoll vom 2. 7. 1970 vor, in dem die Kameraden H. Haberkorn, G. Pfeifer, H. Zergiebel und H. Piehler zur Auszeichnung mit der Medaille für “Treue Dienste” in der FFW vorgeschlagen wurden. Sie waren 1971 seit 25 Jahren Mitglied. Das heißt doch, dass es die FFW in Rückersdorf schon seit 1946 geben muss.

 

Leider haben wir aus der Zeit in der DDR nur sehr wenig Material gefunden.

 

Wir wissen aber, dass es eine Aufgabe der FFW war,  Brandschutzkontrollen durchzuführen,eine Aufgabe, die schon in der Feuerordnung von 1705 festgelegt war. (Bild 6)

 

Aus einem anderen Protokoll erfahren wir, dass am 26. 10. 1959 der Einbau der Sirene erfolgte, dass in der Rückersdorfer Feuerwehr im gleichen Jahr 23 Kameraden ihren Dienst verrichteten und dass der Ortsleiter Löschmeister Heinz Piehler war.


Auch 1971 sorgten 23 Feuerwehrmänner für den Brandschutz.

 

Das Ergebnis der Jahresinspektion 1975, durchgeführt von der Wirkungsbereichsleitung zeigte Rückersdorf von 16 Gemeinden auf dem 9. Platz.

 

Bis zum Januar 1997 ruhten wegen des defekten Fahrzeuges und wegen der Personalprobleme die Aktivitäten der FFW Rückersdorf. Der Bürgermeister forderte eine Veräderung. Daraufhin fand eine Versammlung der männlichen Einwohner in der Gaststätte Häusner statt. Im Februar 1997 wurde die Feuerwehr neu ins Leben gerufen.


Man wählte Thomas Walther zum Wehrführer und Uwe Plarre zu seinem Stellvertreter.

 

Ca. 20 Kameraden versahen gemeinsam ihren Dienst. Das Löschgruppenfahrzeug LF 8/STA (LO) wurde in Ordnung gebracht. Später konnte ein gebraucchter LF 16-TS (W 50) erworben werden.


Seit dieser Zeit ist der Kamerad Thomas Walther als Wehrführer tätig.